Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand ermöglichen. Für MVZ gelten folgende Grundsätze: 

  • MVZ müssen ärztlich geleitet werden. Der ärztliche Leiter muss in dem MVZ selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt tätig sein. Sind in einem MVZ unterschiedliche ärztliche Berufsgruppen gemeinsam tätig (beispielsweise Ärzte und Psychotherapeuten), kann das MVZ auch in kooperativer Leitung geführt werden.
  • In einem MVZ können Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte tätig werden.

Ärzte können im MVZ als Angestellte oder mit Zulassung (Freiberufler-MVZ) tätig sein. Die Gründung eines MVZ erfordert eine genaue Abwägung von Vor- und Nachteilen gegenüber anderen Kooperationsformen. Eine gute umfassende Beratung, die auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte beinhaltet, ist angesichts der Komplexität unabdingbar.

Weitere Infos unter: www.kvbawue.de und www.kbv.de

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