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Angebote & Förderung
Raus aufs Ländle!
Ruhe, frische Luft und Natur – Arbeiten und Leben auf dem Land bringt vielerlei Vorteile mit sich, unteranderem auch große finanzielle.
Förderprogramm „Ziel und Zukunft“- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
- Zielgruppe: Freiberufliche Haus- und Fachärzte, Psychotherapeuten sowie die Tätigkeit angestellter Ärzte in diesen Praxen, Kooperationen und Nebenbetriebsstätten
- Förderung: bis zu 80.0000 € (120.000 €)
Info: Mit dem Motto "Wir – die Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg" begegnet die KV Baden-Württemberg dem Ärztemangel und schafft Anreize für die ärztliche Tätigkeit im Südwesten. Im Rahmen des Projekts Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ) unterstützt die KV BaWue in ausgewiesenen Fördergebieten die Niederlassung freiberuflicher Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Tätigkeit angestellter Ärzte in diesen Praxen, Kooperationen und Nebenbetriebsstätten mit bis zu 80.000 Euro. Auch für Ärzte, die in ihrer Haus- oder Facharztpraxis eine Hospitation ermöglichen, Substitutionsärzte und PJ-Studenten, die ein Wahl-Tertial im hausärztlichen Bereich absolvieren, gibt es Fördergeld.
Mit dem Förderbetrag sollen Anschaffungs- und Instandsetzungskosten abgedeckt werden. In ZuZ-Fördergebieten greifen:
- Anschubfinanzierung für Neugründung/Übernahme einer Praxis (bis max. 80.000 €)
- Anschubfinanzierung für Neugründung/Übernahme einer ärztlichen Kooperation BAG, MVZ (bis max. 120.000 €)
- Anschubfinanzierung für den Beitritt zu einer ärztlichen Kooperation (bis zu 40.000 Euro Investitionskostenzuschuss je beitretendem Partner)
- Anschubfinanzierung für Nebenbetriebsstätten bzw. Zweigpraxen (bis max. 40.000 €)
- Monatlicher Zuschuss und ggf. Ausstattungskosten für Anstellungen (2.000 € pro Monat für bis zu 3 Jahren je angestellten Arzt/Ärztin). Darüber hinaus werden dem anstellenden Arzt gegen Nachweis für zusätzliche Anschaffungs- und Instandsetzungskosten einmalig 5.000 € gewährt.
Anträge sind bei der KVBW zum jeweiligen Stichtag zu stellen.
Förderprogramm „Landärzte“ Sozialministerium Baden-Württemberg
- Zielgruppe: Hausärzte in akuten und perspektivischen Fördergemeinden
- Förderung: bis zu 30.0000 €
Info: Um die ambulante medizinische Versorgung der Menschen flächendeckend zu sichern, hat das Sozialministerium Baden-Württemberg das Aktionsprogramm „Landärzte“ auf den Weg gebracht.
Ziel der finanziellen Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms „Landärzte“ ist die Verbesserung der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Dies gilt für Fördergebiete im ländlichen Raum, in denen es heute schon Versorgungsengpässe gibt bzw. perspektivisch geben kann.
Eine Gemeinde wird als akutes Fördergebiet ausgewiesen, wenn der Versorgungsgrad (Einwohner- / Arztrelation) in der Gemeinde unter Berücksichtigung aller Hausärzte weniger als 75 % beträgt. Als sogenanntes perspektivisches Fördergebiet werden solche Gemeinden gelistet, deren Versorgungsgrad weniger als 75% beträgt, während nur die Hausärzte berücksichtigt werden, die jünger als 60 Jahre alt sind.
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Fördergebiet und vom Umfang der vertragsärztlichen Tätigkeit. Die Grundförderung kann bis zu 25.000 € betragen. Gefördert werden insbesondere Kosten für die Ausstattung einer Praxis (z.B. medizinische Gerätschaften, Mobiliar, EDV-Ausstattung). Die Ausweisung der Fördergebiete wird laufend aktualisiert. Vor einer Antragstellung wird daher empfohlen, sich tagesaktuell beim Ministerium für Soziales und Integration unter der Tel: 0711 1233887 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! verbindliche Auskünfte einzuholen.
Förderprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Zielgruppe: Haus- und Fachärzte
- Förderung: jeweils abhängig vom Förderschwerpunkt
Info: Das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) fördert insbesondere bauliche Vorhaben der Ärzte im ländlichen Raum. Der Fördersatz ist abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt.
Factsheet_Förderprogramm_ELR.pdf
Kontakt
Karin Brell
Förderung, Kultur und Tourismus
Tel: 06261 84-1385
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Förderprogramm „LEADER“ Europäische Union
- Zielgruppe: Haus- & Fachärzte, Physiotherapie, Ergotherapie, Pflegedienste
- Förderung: bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten und max. 200.000 Euro
Info: LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung ländlicher Räume und wird gespeist aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Zusätzliche Gelder für private Projekte stellt das Land Baden-Württemberg bereit. Zwei der 18 LEADER-Regionen in Baden-Württemberg erstrecken sich auf den Neckar-Odenwald-Kreis:
- Neckartal-Odenwald aktiv im südlichen Neckar-Odenwald-Kreis sowie in Teilen des Rhein-Neckar-Kreises sowie
- Badisch-Franken im nördlichen Neckar-Odenwald-Kreis sowie in Teilen des Main-Tauber-Kreises
Bei LEADER ist bei Existenzgründungen derzeit ein Fördersatz von 40 % der Nettokosten möglich. Die Gesamtkosten des Projekts dürfen 700.000 Euro netto nicht übersteigen, der Zuschuss beträgt aufgrund der de-minimis-Regelung maximal 200.000 Euro. Gefördert werden können sowohl bauliche Maßnahmen als auch Einrichtung.
Bis Ende 2027 besteht die Möglichkeit einer LEADER-Förderung. Ein fertiges Konzept sowie vorliegende Genehmigungen sind Voraussetzung für eine LEADER-Bewerbung. Der Förderaufruf wird in den Tageszeitungen, Amtsblättern sowie auf der Homepage veröffentlicht. Alle Kommunen im Neckar-Odenwald-Kreis befinden sich innerhalb der beiden LEADER-Regionen.
Factsheet Förderprogramm LEADER.pdf
Kontakt
Region Neckartal-Odenwald aktiv |
Region Badisch-Franken |
Sabine Keller Anton-Gmeinder-Straße 29 Tel: 06261 84-1396 |
Yvonne Thomas Obere Vorstadtstraße 19 Tel: 06281 5212-1398 |