für Vertragsärzte von der Kassenärztlichen Vereinigung

Wo sich Mediziner niederlassen können, hängt auch von der Bedarfsplanung ab. Sie regelt, wie viele Ärzte es in einer Region gibt und wie sie verteilt sind.

Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Die flächendeckende, wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und Fehlversorgung zu vermeiden, ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV.

Schau Dir die aktuelle Bedarfsplanung (Baden-Württemberg) an unter www.kvbawue.de

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